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Fördermittelübersicht

Förderprogramme für Unternehmen in Sachsen-Anhalt – eine Übersicht

FÖRDERMITTELÜBERSICHT

Förderprogramme für Unternehmen in Sachsen-Anhalt – ein Auszug
Welche Förderprogramme gibt es in Sachsen-Anhalt? Wer ist antragsberechtigt und welche Förderung eignet sich für mein Unternehmen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden für kleine und mittlere Unternehmen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Worum geht es bei Förderprogrammen?  

Jedes Bundesland in Deutschland bietet Unternehmen verschiedene Förderprogramme, die sich immer nach der Landespolitik richten. Diese Förderungen mit EU-, Bundes- und Landesmitteln können je nach Programm und Bundesland unterschiedliche Ziele verfolgen – im Allgemeinen geht es jedoch meist um eine Förderung von Infrastruktur, Wirtschaft oder Wettbewerbsfähigkeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei häufig auf der Förderung von KMU (Klein- und mittlere Unternehmen).

Übrigens: In Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie für die Förderprogramme zuständig.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IBSA) vergibt die Investitionsmittel dann an beantragende Unternehmen.

Welche Förderprogramme gibt es in Sachsen-Anhalt?

Wie in den meisten Bundesländern gibt es auch in Sachsen-Anhalt viele unterschiedliche Förderprogramme. Für kleine und mittlere Unternehmen sind vor allem die vier Förderbereiche Investition, Digitalisierung, Personal und Energie interessant. Wir sind ein erfahrener Berater und Experte für Fördermittel in Sachsen-Anhalt und stellen Ihnen diese vier Fördermöglichkeiten im Folgenden vor.

1.) Förderprogramme für Investitionen

Die Corona-Krise hat viele Unternehmen hart getroffen. Mit dem sogenannten GRW Zuschuss möchte das Land Sachsen-Anhalt deshalb Wettbewerbs- und Adaptionsfähigkeit der regionalen Wirtschaft stärken und kleine und mittlere Unternehmen zu Investitionen anregen. Im Fokus sind dabei vor allem Investitionen, die 1.) Infrastruktur ausbauen, 2.) Arbeitsplätze schaffen oder 3.) den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt attraktiver machen. Bei solchen Investitionen kann der GRW Zuschuss bis zu 35% der Gesamtsumme beisteuern.

Wer ist antragsberechtigt? Unternehmen mit Betriebsstätten der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Wichtig ist der überregionale Absatz: Antragssteller sollten mehr als 50% des Umsatzes außerhalb eines Radius von 50km der Betriebsstätte erwirtschaften. Zu den förderbaren Investitionen gehören zum Beispiel das Errichten oder Erweitern einer Betriebsstätte oder die Diversifikation der eigenen Produktion.

Mit dem Förderprogramm SACHSEN-ANHALT INVESTIERT erhalten kleine und Kleinstunternehmen (bis maximal einen Zuschuss von 30% bis zu einer Gesamtfördersumme von 50.000 Euro für die Anschaffung von aktivierbaren Wirtschaftsgütern. Ziel ist es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Dauerarbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen.

2.) Förderprogramme für die Digitalisierung  

Ob neue Produkte, Arbeitsprozesse oder Geschäftsmodelle: Förderprogramme für die Digitalisierung unterstützen Unternehmen im digitalen Wandel. Das übergeordnete Ziel? Die Wettbewerbsfähigkeit für die nächsten Jahre sichern und Innovationen voranzutreiben. Dazu gibt es verschiedene Förderprogramme wie Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION und Sachsen-Anhalt DIGITAL CREATIVITY:

Das Programm DIGITAL CREATIVITY fördert kleine und mittlere Unternehmen der Kreativwirtschaft beim Entwickeln digitaler Produkte. Der Zuschuss kann bis zu 90% der Kosten betragen (maximal 130.000 Euro Gesamtzuschuss).

Das Programm DIGITAL INNOVATION ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 70% für die Prozessdigitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Dabei geht es vor allem um Investitionen in für die Prozessdigitalisierung benötigte Hardware, Software, Maschinen oder Dienstleistungen.

3.) Förderprogramme für Personal

Für die Förderung von Mitarbeitern gibt es in Sachsen-Anhalt aktuell drei Programme, welche 1.) die betriebliche Weiterbildung, 2.) die Personal- und Organisationsentwicklung und 3.) die Anstellung von talentierten Fachkräften unterstützen sollen. So möchte das Bundesland demografischen und strukturellen Wandel meistern und die Innovationskraft von Arbeitskräften & Unternehmen stärken.

Die drei Personal-Förderprogramme im Überblick:

UnternehmensWERT:Mensch

Bei dieser Personal- und Organisationsförderung geht es um Veränderungsprozesse in Unternehmen. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Unternehmens ab: Von bis zu 40% Zuschuss für Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern bis zu maximal 80% Zuschuss für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten.

WEITERBILDUNG BETRIEB

Bei diesem Programm geht es um die Förderung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen und einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik. Auch hier hängt die Höhe des Zuschusses von der Unternehmensgröße ab: Bis zu 40% Zuschuss bei 250 oder mehr Mitarbeitern und bis zu 60% Zuschuss für bis zu 249 Mitarbeiter.

Innovationsassistent

Das Programm unterstützt Unternehmen beim Einstellen und Beschäftigen von Hochschulabsolventen. Es geht darum, Wissen von der Hochschule in die Wirtschaft zu transferieren und so Innovationsprozesse in Unternehmen zu fördern (und zum Beispiel neue Produkte oder Prozesse zu entwickeln). Der Zuschuss kann bis zu 50% der Personalausgaben für bis zu zwei Innovationsassistenten betragen (jeweils maximal 24 Monate).

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.

4.) Förderprogramme für Energie

Die Energie-Förderprogramme unterstützen die Energiewende, ökologische Arbeitsweisen und das Minimieren von CO²-Emissionen. Im Zentrum stehen vor allem Maßnahmen, um die Energieeffizienz von Unternehmen zu steigern und (mehr) erneuerbare Energien im Mittelstand einzusetzen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Unternehmensgröße und Förderstand (maximal 50% und 500.000 Euro).

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunale Eigenbetriebe, Energiedienstleister, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro und Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 Euro. Antragsteller müssen einen Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.

Zusammenfassung zur Förderung in Sachsen-Anhalt  

Ob Energie, Digitalisierung, Personal oder Fördermittel für Investitionen: In Sachsen-Anhalt gibt es für kleine und mittlere Unternehmen einige Möglichkeiten um sich fördern zu lassen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern. Wenn Sie mehr über die Förderprogramme erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Sie!

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Thomas Bresch
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