Bis zu 35 Prozent Zuschuss für Ihr Unternehmen im Bereich Investition

Neue, leistungsfähigere Maschinen oder die Erweiterung einer Betriebsstätte - investieren muss jedes Unternehmen um nachhaltig am Markt zu bestehen und die Leistungsfähigkeit zu sichern.

Wir unterstützen Sie bei Investitionen in Ihr Unternehmen durch die Nutzung spezieller Förderprogramme. Durch die Zuschüsse können Sie die Investitionen leichter umsetzen und sich auf die Zukunft konzentrieren.

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Investitionen für Ihr unternehmen

Ihre Vorteile mit einer
Investitionsförderung

Von der Erarbeitung des Digitalisierungsprozess, der Prüfung der Antragsunterlagen und der Investitionsgüterliste bis zum Fördermittelkonzept - wir betreuen Sie im kompletten Ablauf.

Ohne Investitionsförderung-förderung

Welche Punkte sind ohne Investitionszuschüsse definitiv zu beachten?

  • Sie erhalten keine Fördermittel für Investitionen in Ihrem Unternehmen
  • Sie können keine Modernisierungsmaßnahmen im Unternehmen durchführen und nutzen ältere Technik mit höheren Betriebskosten
  • Veraltete Prozesse und mangelhafte Schnittstellen erhöhen die Kosten und die Ausschussquote
  • Die Kapazitätsgrenzen der vorhandenen Betriebsstätte können nicht durch Investitionen erweitert werden
FAQ

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt entdecken Sie die meist gestellten Fragen zum Thema Förderung im Bereich Investitionen und unsere entsprechenden Antworten für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen GRW und SACHSEN-ANHALT INVESTIERT?

Das Förderprogramm GRW richtet sich an alle Unternehmensgrößen, während das Programm SACHSEN-ANHALT INVESTIERT für kleine und Kleinstunternehmen aufgelegt wurde.

Sind bereits getätigte Anschaffungen förderfähig?

Nein - auf Grund aktueller, gesetzlicher Richtlinien ist die Förderung von zuvor getätigten Anschaffungen nachfolgend nicht möglich. Alle zukünftig geplanten Investitionen im Themenbereich der Investitionen sind förderfähig.

Welche Voraussetzung benötigt mein Unternehmen?

Primär: der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht eingesetzt werden.
Des Weiteren gelten die aktuellen Rahmenbedingungen der europäischen KMU und De-minimis-Verordnungen hinsichtlich der Schwellenwerte, welche nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern ggf. der Unternehmensverbund in die Betrachtung einzubeziehen.

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Ihr Ansprechpartner für Fördermittel:
Thomas Bresch
Experte für Fördermittel in Sachsen-Anhalt
+49 391 4021929
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