Bis zu 35 Prozent steuerliche Förderung für Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage

Sie entwickeln neue Produkte, Verfahren oder Software? Dann können Sie einen Teil Ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten über die Forschungszulage als Steuergutschrift zurückholen – planbar und unabhängig von Förderaufrufen.

Wir begleiten Sie vom FuE‑Check bis zur Auszahlung.Wir strukturieren Ihre Vorhaben, erstellen die Projektbeschreibung für die BSFZ, helfen bei der Kostenabgrenzung (z. B. Personal, Auftragsforschung) und sorgen für eine prüffähige Dokumentation – inklusive Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

Father and son playing
Digitalisierung für Ihr unternehmen

Ihre Vorteile mit
der Forschungszulage

Von der FuE‑Potenzialanalyse über die Projektbeschreibung für die BSFZ bis zur Vorbereitung der steuerlichen Antragstellung – wir begleiten Sie im kompletten Ablauf.

Ohne Forschungszulageförderung

Welche Punkte sind ohne eine Forschungszulage definitiv zu beachten?

  • Sie lassen mögliche Steuergutschriften ungenutzt und verschenken Liquidität
  • FuE‑Personal- und Entwicklungskosten belasten Ihr Budget vollständig
  • unklare Abgrenzung „FuE oder Routine“ – erhöhtes Risiko für Fehleinschätzungen
  • ohne saubere Projekt- und Zeitdokumentation drohen Rückfragen und Ablehnungen
  • Förderpotenziale für Folgejahre bleiben unsichtbar, weil Vorhaben nicht systematisch erfasst werden

Für diese Branchen besteht Förderpotential:

Die Forschungszulage ist branchenübergreifend nutzbar – entscheidend ist, dass Ihr Vorhaben
Forschung & Entwicklung enthält. In diesen Bereichen begleiten wir besonders häufig Projekte.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt finden Sie die meistgestellten Fragen zur Forschungszulage und wie wir Sie von der Ersteinschätzung bis zur Auszahlung begleiten.

Wie lange dauert die Antragstellung?

Die Ersteinschätzung ist in wenigen Minuten möglich. Für die inhaltliche Vorbereitung (FuE-Abgrenzung, Projektstruktur, Unterlagen) rechnen wir je nach Komplexität meist mit 1–3 Wochen. Danach läuft die Bescheinigung über die BSFZ sowie die steuerliche Festsetzung über das Finanzamt – die Bearbeitungsdauer hängt von den Stellen und Ihrer Datenlage ab.

Sind bereits gestartete oder laufende Projekte förderfähig?

Ja – die Forschungszulage kann auch für laufende Vorhaben genutzt werden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeiten Forschung und Entwicklung darstellen und sauber abgegrenzt sowie dokumentiert werden. Wir prüfen mit Ihnen, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Aufwendungen ansetzbar sind.

Welche Kosten sind grundsätzlich förderfähig?

Typischerweise sind FuE-Personalkosten förderfähig. Je nach Fall kommen Auftragsforschung und weitere Kostenbestandteile hinzu. Wir erstellen mit Ihnen eine klare Kostenübersicht, die zu Ihrem Vorhaben passt und für Rückfragen belastbar ist.

Muss unser Unternehmen Gewinn machen, damit es sich lohnt?

Nein. Die Forschungszulage wirkt als Steuergutschrift und kann auch dann relevant sein, wenn keine oder nur geringe Steuerlast besteht. Wie genau sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Brauchen wir eine Steuerberatung dafür?

Sie können die Forschungszulage beantragen, ohne dass wir Ihre Steuerberatung ersetzen. In der Praxis ist die Abstimmung sinnvoll, weil die Auszahlung über die Steuer erfolgt. Wir liefern die projektbezogene FuE-Dokumentation und Kostenlogik, die Steuerberatung setzt es anschließend steuerlich um.

Was wird von uns an Dokumentation benötigt?

Wichtig sind eine nachvollziehbare Projektbeschreibung (Ziel, technische/inhaltliche Unsicherheiten, Vorgehen) und eine Zeit-/Tätigkeitsdokumentation für FuE-Mitarbeitende. Wir geben Ihnen Vorlagen, strukturieren die Inhalte und machen die Unterlagen prüffähig.

Können auch Software- und IT-Entwicklungen förderfähig sein?

Ja – wenn es sich nicht nur um Standard-Implementierung handelt, sondern um eigene Entwicklung mit technischem/inhaltlichem Risiko (z. B. neue Funktionen, Algorithmen, Schnittstellenlogik, Prototyping, Tests). Wir helfen, das sauber abzugrenzen und korrekt zu beschreiben.

Wie starten wir am besten?

Am schnellsten über unseren Forschungszulagen-Check. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung, welche Vorhaben geeignet sind, welche Unterlagen fehlen und wie der nächste Schritt zur BSFZ-Bescheinigung aussieht.

Bild vom Ansprechpartner bei analysenkontor - Website analysenkontor GmbH - Fördermittelberater in Sachsen-Anhalt
Ihr Ansprechpartner für Fördermittel:
Thomas Bresch
Experte für Fördermittel für KMU
+49 391 40219290
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