
Sie entwickeln neue Produkte, Verfahren oder Software? Dann können Sie einen Teil Ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten über die Forschungszulage als Steuergutschrift zurückholen – planbar und unabhängig von Förderaufrufen.
Wir begleiten Sie vom FuE‑Check bis zur Auszahlung.Wir strukturieren Ihre Vorhaben, erstellen die Projektbeschreibung für die BSFZ, helfen bei der Kostenabgrenzung (z. B. Personal, Auftragsforschung) und sorgen für eine prüffähige Dokumentation – inklusive Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

Von der FuE‑Potenzialanalyse über die Projektbeschreibung für die BSFZ bis zur Vorbereitung der steuerlichen Antragstellung – wir begleiten Sie im kompletten Ablauf.
Welche Punkte sind ohne eine Forschungszulage definitiv zu beachten?
Forschung und Entwicklung planbar finanzieren – unabhängig von Förderaufrufen und Programmlaufzeiten.
Innerhalb von 2 Minuten zu Ihren Fördermitteln
Die Forschungszulage ist branchenübergreifend nutzbar – entscheidend ist, dass Ihr Vorhaben
Forschung & Entwicklung enthält. In diesen Bereichen begleiten wir besonders häufig Projekte.
In diesem Abschnitt finden Sie die meistgestellten Fragen zur Forschungszulage und wie wir Sie von der Ersteinschätzung bis zur Auszahlung begleiten.
Die Ersteinschätzung ist in wenigen Minuten möglich. Für die inhaltliche Vorbereitung (FuE-Abgrenzung, Projektstruktur, Unterlagen) rechnen wir je nach Komplexität meist mit 1–3 Wochen. Danach läuft die Bescheinigung über die BSFZ sowie die steuerliche Festsetzung über das Finanzamt – die Bearbeitungsdauer hängt von den Stellen und Ihrer Datenlage ab.
Ja – die Forschungszulage kann auch für laufende Vorhaben genutzt werden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeiten Forschung und Entwicklung darstellen und sauber abgegrenzt sowie dokumentiert werden. Wir prüfen mit Ihnen, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Aufwendungen ansetzbar sind.
Typischerweise sind FuE-Personalkosten förderfähig. Je nach Fall kommen Auftragsforschung und weitere Kostenbestandteile hinzu. Wir erstellen mit Ihnen eine klare Kostenübersicht, die zu Ihrem Vorhaben passt und für Rückfragen belastbar ist.
Nein. Die Forschungszulage wirkt als Steuergutschrift und kann auch dann relevant sein, wenn keine oder nur geringe Steuerlast besteht. Wie genau sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Sie können die Forschungszulage beantragen, ohne dass wir Ihre Steuerberatung ersetzen. In der Praxis ist die Abstimmung sinnvoll, weil die Auszahlung über die Steuer erfolgt. Wir liefern die projektbezogene FuE-Dokumentation und Kostenlogik, die Steuerberatung setzt es anschließend steuerlich um.
Wichtig sind eine nachvollziehbare Projektbeschreibung (Ziel, technische/inhaltliche Unsicherheiten, Vorgehen) und eine Zeit-/Tätigkeitsdokumentation für FuE-Mitarbeitende. Wir geben Ihnen Vorlagen, strukturieren die Inhalte und machen die Unterlagen prüffähig.
Ja – wenn es sich nicht nur um Standard-Implementierung handelt, sondern um eigene Entwicklung mit technischem/inhaltlichem Risiko (z. B. neue Funktionen, Algorithmen, Schnittstellenlogik, Prototyping, Tests). Wir helfen, das sauber abzugrenzen und korrekt zu beschreiben.
Am schnellsten über unseren Forschungszulagen-Check. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung, welche Vorhaben geeignet sind, welche Unterlagen fehlen und wie der nächste Schritt zur BSFZ-Bescheinigung aussieht.
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