Die De-minimis-Förderung ist eine EU-weite Regelung, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu staatlichen Zuschüssen erleichtert. Unter der De-minimis-Verordnung können Unternehmen Fördermittel erhalten, ohne dass diese als wettbewerbsverzerrende Beihilfen gelten. Der große Vorteil: Fördergelder können unkompliziert mit anderen Programmen kombiniert werden, solange bestimmte Höchstgrenzen eingehalten werden.
Viele KMU nutzen ihre Fördermöglichkeiten nicht vollständig aus, weil sie die De-minimis-Regeln nicht genau kennen. Oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Investitionen darunter fallen, wie hoch die maximale Fördersumme ist und wie die Mittel mit anderen Programmen – wie der GRW-Förderung in Sachsen oder Sachsen-Anhalt – kombiniert werden können. Hinzu kommt, dass die 200.000-Euro-Grenze innerhalb von drei Steuerjahren eingehalten werden muss, was eine genaue Dokumentation aller Förderungen erfordert.
Die De-minimis-Förderung bietet KMU vielfältige Einsatzmöglichkeiten:
Der Zugang ist vergleichsweise einfach, da es sich um eine pauschale Beihilferegelung handelt. Dadurch sparen Unternehmen Zeit bei der Antragstellung, profitieren von direkten Zuschüssen und können Projekte schneller umsetzen.
Die De-minimis-Förderung ist ein Schlüsselinstrument, um die Innovationskraft von KMU zu stärken. Sie unterstützt Investitionen, die ohne Förderung oft nicht oder nur verzögert realisiert würden. Besonders in strukturschwachen Regionen wie Teilen von Sachsen und Sachsen-Anhalt trägt sie dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern, Digitalisierung voranzutreiben und Unternehmen fit für den internationalen Wettbewerb zu machen.
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