Tausende Betriebe in Sachsen-Anhalt müssen jetzt noch ihre Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe abgeben. Laut aktuellen Meldungen waren bei 37.000 bewilligten Anträgen Ende August noch rund 17.000 offen – ohne Rückmeldung bis 30. September droht der Widerruf. Ausgezahlt wurden landesweit etwa 287,3 Mio. €, bislang zurückgezahlt rund 28 Mio. €.
Die Rückmeldung erfolgt online im Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Grundlage ist der Abgleich zwischen ursprünglicher Schätzung und tatsächlichem Liquiditätsengpass. Hinweise, FAQ und Unterlagen stellt die IB zentral bereit.
Falls eine Rückzahlung anfällt, sind zinsfreie Raten bis zu 72 Monaten möglich; zusätzlich gibt es Erleichterungen/Härtefallregelungen. Wichtig: Die Rückmeldung bis spätestens 30. September bleibt verpflichtend.
Fazit: Wer ein Schreiben der IB erhalten hat, sollte die Online-Rückmeldung zeitnah erledigen und bei Bedarf die Ratenzahlung nutzen. Damit bleiben Betriebe regelkonform – ohne unnötigen Druck auf die Liquidität.