
Eschborn, 4. November 2025 – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändert die Zuschussregelung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.
Ab dem 15. November 2025 wird bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen der Zuschuss auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet – und nicht mehr wie bisher auf den Nettobetrag.
Diese Anpassung bringt eine spürbare Entlastung für viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für Gesundheits- und Dienstleistungsbetriebe, die keine Vorsteuer abziehen können. Damit wird die Förderung gerechter und praxisnäher.
Gerade Praxen, Pflegedienste, Therapieeinrichtungen und dienstleistungsorientierte KMU profitieren von der Neuregelung:
Da die Umsatzsteuer künftig in die Förderberechnung einfließt, fällt der Zuschuss real höher aus – das Unternehmen spart also direkt bei den Beratungskosten.
„Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt, um die Beratungsförderung fairer und wirksamer zu gestalten“, betont ein Sprecher der analysenkontor GmbH. „Viele kleine Betriebe im Gesundheitswesen haben bislang weniger von der Förderung profitiert, weil sie die Umsatzsteuer nicht geltend machen konnten. Das ändert sich jetzt – und macht den Zugang zu professioneller Beratung deutlich attraktiver.“
Das BAFA unterstützt mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich zukunftssicher aufzustellen. Gefördert werden individuelle und praxisnahe Beratungen zu Themen wie:
Das Ziel: Unternehmerinnen und Unternehmer sollen durch professionelle Beratung konkrete Lösungen für ihre alltäglichen Herausforderungen erhalten – statt allgemeiner Ratschläge.
Die neue Berechnungsgrundlage gilt für alle Förderanträge, die ab dem 15. November 2025 beim BAFA eingereicht werden.
Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden, werden weiterhin nach der bisherigen Nettoregelung bearbeitet.
Die analysenkontor GmbH unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, BAFA-geförderte Beratungen optimal zu nutzen. Als zugelassener BAFA-Beratungspartner begleiten wir Betriebe aus dem Gesundheits-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich von der Antragstellung bis zur Umsetzung der Beratung – praxisnah, verständlich und erfolgsorientiert.
Mehr Informationen unter 👉 www.analysenkontor.com
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