
Die De-minimis-Förderung ist eine der einfachsten Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse für Unternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt zu erhalten. Doch trotz der unkomplizierten Struktur passieren vielen Firmen Fehler, die dazu führen, dass der Antrag abgelehnt oder die Auszahlung verzögert wird. Wer diese Stolperfallen kennt, kann sie gezielt vermeiden.
Fördermittel müssen vor Beginn des Projekts beantragt werden. Wer bereits bestellt oder investiert, bevor der Antrag genehmigt ist, riskiert den Zuschuss komplett zu verlieren.
Bei De-minimis gilt die 200.000-Euro-Grenze über drei Steuerjahre. Viele Unternehmer übersehen frühere Beihilfen – und überschreiten ungewollt die Grenze. Das führt oft zu Rückforderungen.
Häufig fehlen wichtige Nachweise, z. B. zur Investition oder zur Unternehmensstruktur. Unklare Angaben im Formular sorgen dafür, dass Anträge zurückgewiesen werden.
De-minimis lässt sich zwar mit anderen Förderungen kombinieren, aber nur, wenn die Regeln eingehalten werden. Wer das nicht berücksichtigt, läuft Gefahr, dass Zuschüsse gestrichen oder gekürzt werden.
Alle Belege zur Investition müssen sauber gesammelt und aufbewahrt werden. Ohne vollständige Unterlagen drohen Rückforderungen, auch Jahre nach der Bewilligung.
Mit analysenkontor vermeiden Sie diese Fehler. Wir prüfen, welche Förderungen für Ihr Unternehmen möglich sind, übernehmen die Antragstellung und stellen sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden. So bleibt die Förderung nicht nur bewilligt, sondern wird auch zuverlässig ausgezahlt.
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