
Neue Mitarbeiter bedeuten frischen Schwung – aber auch steigende Kosten. Genau hier setzt die GRW-Förderung in Sachsen und Sachsen-Anhalt an: Neben Investitionen in Maschinen und Gebäude können auch Lohnkosten für neues Personal bezuschusst werden. Das macht die Einstellung von Fachkräften deutlich einfacher und risikoärmer.
Die Lohnkostenförderung umfasst Zuschüsse für:
Damit wird nicht nur die Anschaffung von Technik, sondern auch deren praktische Nutzung im Betrieb gefördert.
Der große Vorteil für Unternehmer: weniger Risiko bei Neueinstellungen. Staatliche Zuschüsse senken die monatliche Belastung und erleichtern es, neue Mitarbeiter langfristig zu halten. Das bedeutet:
Besonders in strukturschwachen Regionen sind die Zuschüsse für neue Jobs ein starkes Argument für die GRW-Förderung.
Wichtig: Die Förderung muss vor der Einstellung beantragt werden. Außerdem ist der Nachweis entscheidend, dass der neue Arbeitsplatz direkt mit dem Investitionsprojekt verbunden ist. Fehler oder unklare Angaben führen sonst schnell zum Verlust der Förderung. analysenkontor unterstützt dabei, die richtigen Nachweise zu erstellen und den Antrag korrekt einzureichen.
Neueinstellungen kosten Geld – aber mit der GRW-Lohnkostenförderung reduziert sich die Belastung deutlich.
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