
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wissen nicht, dass sich GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) und De-minimis-Beihilfen in vielen Fällen miteinander kombinieren lassen. Diese Kombination kann den Gesamtzuschuss für Investitionen deutlich erhöhen – und macht selbst große Projekte finanziell realisierbar.
Unternehmen beantragen oft nur ein einzelnes Förderprogramm, ohne zu prüfen, ob eine Kombination möglich ist. Dabei werden mögliche Förderbeträge verschenkt. Der Grund: Unsicherheit über Kombinationsregeln, Anrechnungen und Beihilfeobergrenzen. Besonders die De-minimis-Regelung mit ihrer 200.000-Euro-Grenze in drei Steuerjahren lässt sich oft ergänzend zur GRW einsetzen, wenn bestimmte Kostenarten nicht vollständig durch die GRW abgedeckt sind.
Durch eine kluge Kombination können Unternehmen:
Beispiele für sinnvolle Kombinationen:
Die Kombination von GRW- und De-minimis-Förderung ermöglicht es KMU, umfassendere Projekte umzusetzen, die sonst nicht finanzierbar wären. Das steigert nicht nur die eigene Wettbewerbsfähigkeit, sondern stärkt auch die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Wer diese Möglichkeit nutzt, kann Innovation, Wachstum und Nachhaltigkeit gleichzeitig vorantreiben.
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