
Das Programm „Sachsen-Anhalt Investiert“ bietet kleinen Unternehmen nicht nur klassische Investitionsförderung – oft greift auch die De-minimis-Regelung. Damit lassen sich Zuschüsse besonders unkompliziert nutzen, ohne dass aufwendige Prüfungen oder Genehmigungen notwendig sind.
De-minimis ist eine vereinfachte Form der Förderung, die bis zu 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren ermöglicht. Der große Vorteil: weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung und flexible Einsatzmöglichkeiten.
Für Firmen in Sachsen-Anhalt heißt das: Wer kleinere oder mittlere Projekte plant, kann die Förderung unkompliziert über „Sachsen-Anhalt Investiert“ beantragen.
Über De-minimis lassen sich vor allem Vorhaben abdecken, die nicht in Millionenhöhe gehen, aber dennoch entscheidend sind:
Gerade kleinere Betriebe im Handwerk oder Handel profitieren davon, da sich Projekte mit überschaubarem Budget schneller realisieren lassen.
Das Zusammenspiel von „Sachsen-Anhalt Investiert“ und De-minimis sorgt dafür, dass Unternehmer in der Region schnellere Bewilligungen und mehr Flexibilität bekommen. Anträge lassen sich einfacher durchsetzen, die Fördermittel sind vielseitig nutzbar und die Planungssicherheit steigt.
Auch wenn De-minimis unkompliziert klingt, gibt es Regeln zur Anrechnung mit anderen Förderungen. analysenkontor prüft die Förderfähigkeit, erstellt den Antrag korrekt und begleitet die Auszahlung. So wird sichergestellt, dass kein Zuschuss verloren geht.
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