
Viele Unternehmer hören von „De-minimis-Förderung“ – verstehen aber nicht genau, was das bedeutet. Dabei steckt dahinter ein sehr einfaches Prinzip: Der Staat gibt Firmen einen Zuschuss für Investitionen, ohne dass das Geld zurückgezahlt werden muss. In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist dieses Instrument besonders wichtig, um kleinere Projekte schnell und unkompliziert zu unterstützen.
Der Begriff klingt sperrig, ist aber leicht erklärt: Es handelt sich um kleine Beihilfen, die ein Unternehmen pro Jahr erhalten darf, ohne dass eine aufwendige EU-Prüfung notwendig wird. Die Obergrenze liegt aktuell bei 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren.
Das bedeutet:
Die De-minimis-Förderung ist flexibel. Unternehmen setzen sie oft ein für:
Gerade für kleinere Betriebe in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist dies ein ideales Instrument, um ohne komplizierte Richtlinien schnell an Fördermittel zu kommen.
De-minimis wirkt wie ein Turbo für Investitionen: Projekte, die sonst verschoben würden, lassen sich sofort umsetzen. Außerdem kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden, zum Beispiel mit GRW-Förderung oder Programmen zur Digitalisierung. So entsteht eine clevere Förderstrategie, die Eigenkapital spart und Wachstum ermöglicht.
Auch wenn De-minimis einfach klingt, gibt es Regeln, die man kennen muss – etwa die Obergrenze oder die Zusammenrechnung mit anderen Zuschüssen. analysenkontor prüft alle Programme, erstellt die Anträge und sorgt dafür, dass kein Cent verschenkt wird.
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